Die Grund- und Behandlungspflege sowie Abkärungen (gemäss Art. 7 KLV) umfasst die Unterstützung im Alltag wie Körperpflege, Ankleiden und Mobilität, sowie die medizinische Versorgung durch ausgebildetes Pflegepersonal. Dazu zählen Leistungen wie Wundversorgung, Medikamentengabe und Blutzuckerkontrollen, die auf ärztliche Verordnung erfolgen.